03 Scope of service
01
The content of the service results from the respective individual order. Documents, reports, ideas, drafts, models, samples and all other results arising during the performance of the service are part of the order performance.
02
The supplier shall provide its services with the utmost care, taking into account the latest state of science and technology, the safety regulations of the authorities and trade associations, as well as its own existing knowledge and experience or that gained during the contract work. He guarantees compliance with the statutory regulations, the agreed technical specifications and other requirements.
03
Partial deliveries are not permitted, unless otherwise expressly agreed in advance. In this respect PreOmics is entitled to cancel the remaining quantity.
04
The performance of the ordered deliveries and services by third parties requires the prior written consent of PreOmics.
05
The Supplier shall prepare drawings, data and other documentation in accordance with PreOmics' requirements, regulations and guidelines. In case of ambiguity, the supplier is obliged to obtain all necessary information before starting work.
06
Upon request by PreOmics, the supplier shall provide information on the composition of the delivery item, insofar as this is necessary for the fulfilment of official requirements athome and abroad.
07
PreOmics is entitled, as long as the supplier has not yet fulfilled his obligations in full, to demand changes to the order with regard to design, execution, quantity and delivery time within the scope of reasonableness. In doing so, the effects (e.g. additional or reduced costs, delivery dates, etc.) shall be settled by mutual agreement. PreOmics may request changes to the delivery item even after conclusion of the contract, provided that this is objectively reasonable for the supplier. In the event of such a change to the contract, the effects on both sides, in particular with regard to the additional or reduced costs as well as the delivery dates, shall be settled by mutual agreement.
08
The Supplier shall be obliged to notify PreOmics in writing without delay of any reservations it may have about the manner in which the service/delivery is to be carried out as requested by PreOmics and to propose to PreOmics any changes it deems necessary in order to meet the agreed specifications or statutory requirements.
09
The supplier is obliged to supply spare parts for the period of normal technical use, but at least 10 years after the last delivery, on reasonable terms.
10
If the Supplier intends to discontinue the delivery of the spare parts after expiry of the periods specified in Section 3.9 or to discontinue the delivery of the delivery item during this period, PreOmics shall be informed thereof and given the opportunity to place a final order before discontinuation.
04 Prices, place of performance, invoice, terms of payment
01
The prices stated in the order are fixed prices. The price includes in particular costs for freight "free domicile", insurance, customs duties, packaging and material testing procedures. All prices include statutory value added tax if this is not shown separately. Claims based on additional deliveries and/or services can only be asserted after prior written agreement and commissioning of the additional deliveries and/or services between the contracting parties. Otherwise, subsequent claims in excess of the total fixed price are excluded.
02
Unless another place of performance has been agreed in writing in the contract, the deliveries shall be made at the place of business of PreOmics (obligation to deliver) and shall be insured by the Supplier at the Supplier's expense against transport damage, incorrect loading or unloading and theft.
03
Goods shall be packed in such a way as to avoid damage during transport and loading operations. Packaging materials shall only be used to the extent necessary to achieve the purpose. The supplier's take-back obligations, also with regard to transport and product packaging, shall be governed by the statutory provisions. The supplier assures that all packaging is licensed and registered with an appropriate system provider in accordance with the law and that the levies for this are paid in full and properly.
04
Remuneration for performances, presentations, negotiations and/or for the preparation of offers and projects shall not be owed unless this has been agreed in writing in advance.
05
Due invoices can only be processed by PreOmics if they comply with the legal requirements, in particular the VAT Act, and contain the order number shown in the PreOmics order as well as the details and/or documents agreed with the order; the supplier is responsible for all consequences arising from non-compliance with this obligation.
06
Unless otherwise agreed in writing, payment of the purchase price shall be due 30 days after handover and acquisition of ownership of the delivery of goods, receipt of an auditable invoice and receipt of all contractually required documents. Payment shall be made non-cash to the Supplier's business account. For this purpose, the supplier shall provide appropriate bank details. This also applies to changes in the bank details. In the case of agreed partial services, payment shall only become due with the last delivery. This shall not apply in the case of successive delivery contracts or in cases of cancellation of a partial performance in accordance with section 3.3 of these General Terms and Conditions of Purchase.
07
Insofar as the supplier has to provide material samples, test protocols, quality documents or other contractually agreed documents, the completeness of the delivery and service also presupposes the receipt of these documents by PreOmics.
Allgemeinen Einkaufsbedingungen der PreOmics GmbH
01 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich, Form
01
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Einkauf-AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der PreOmics GmbH (nachfolgend „PreOmics“) und dem Verkäufer bzw. Lieferanten (nachfolgend „Lieferant“) für die Bestellung und den Bezug von Waren und Leistungen durch PreOmics. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft nur zu einem Zwecke abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann (Verbraucher).
02
Mit Annahme und Ausführung eines Auftrags bzw. einer Bestellung erkennt der Lieferant diese Einkauf-AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die Einkauf-AGB können jederzeit auf der Internetseite von PreOmics abgerufen werden. Entgegenstehende und/oder abweichende AGB des Lieferanten werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch PreOmics bei Vertragsschluss schriftlich ausdrücklich zugestimmt; in diesem Fall sowie bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung besonderer Bedingungen für bestimmte Bestellungen gelten die Einkauf-AGB nachrangig und ergänzend.
03
Die Einkauf-AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag von dem Lieferanten in Kenntnis entgegenstehender oder von den Einkauf-AGB abweichenden Bedingungen des Lieferanten vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Entgegennahme einer Lieferung oder Leistung des Lieferanten durch PreOmics bedeutet keine Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. Auch ein Schweigen auf eine Auftragsbestätigung des Lieferanten mit widersprechenden Erklärungen des Lieferanten stellt keine entsprechende Zustimmung dar.
04
Die Einkaufs-AGB gelten für alle künftigen Geschäfte und Verträge mit dem Lieferanten, auch wenn PreOmics den Lieferanten zukünftig nicht mehr ausdrücklich darauf hinweist.
05
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax – in diesen Einkauf-AGB als „schriftlich“ oder „Schriftform“ bezeichnet) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
06
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkauf-AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
07
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Einkauf-AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
02 Vertragsschluss
01
Bestellungen von PreOmics gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
02
Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
03
Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch PreOmics.
03 Leistungsumfang
01
Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbestellung. Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Muster und alle anderen bei der Leistungserbringung anfallenden Ergebnisse sind Teil der Auftragsleistung.
02
Der Lieferant erbringt seine Leistungen mit äußerster Sorgfalt unter Beachtung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik, der Sicherheitsvorschriften der Behörden und Fachverbände, sowie seiner eigenen vorhandenen oder während der Auftragsarbeit erzielten Erkenntnisse und Erfahrungen. Er garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der vereinbarten technischen Spezifikationen und sonstigen Vorgaben.
03
Teilleistungen sind, soweit nicht anders ausdrücklich vorher vereinbart, nicht gestattet. PreOmics ist insofern zur Stornierung der Restmenge berechtigt.
04
Die Durchführung der bestellten Lieferungen und Leistungen durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PreOmics.
05
Der Lieferant wirdZeichnungen, Daten und sonstige Dokumentationsunterlagen in Übereinstimmung mitden Erfordernissen, Vorschriften und Richtlinien von PreOmics erstellen. DerLieferant ist im Falle von Unklarheiten verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginnalle notwendigen Informationen zu beschaffen.
06
Der Lieferant wird auf Anforderung von PreOmics Angaben über die Zusammensetzung des Liefergegenstandes machen, soweit dies für die Erfüllung behördlicher Auflagen im In- und Ausland erforderlich ist.
07
PreOmics ist berechtigt, solange der Lieferant seine Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hat, im Rahmen der Zumutbarkeit, Bestelländerungen hinsichtlich Konstruktion, Ausführung, Menge und Lieferzeit zu verlangen. Dabei sind die Auswirkungen (z.B. Mehr- oder Minderkosten, Liefertermine, etc.) einvernehmlich zu regeln. PreOmics kann Änderungen des Liefergegenstands auch nach Vertragsschluss, soweit dies dem Lieferanten objektiv zumutbar ist, verlangen. Bei dieser Vertragsänderung sind die Auswirkungen beiderseits, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine einvernehmlich zu regeln.
08
Der Lieferant ist verpflichtet, Bedenken, die er gegen die von PreOmics gewünschte Art und Weise der Ausführung der Leistung/Lieferung hat, PreOmics unverzüglich schriftlich mitzuteilen und PreOmics Änderungen vorzuschlagen, die er für erforderlich hält, um die vereinbarten Spezifikationen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
09
Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung zu angemessenen Bedingungen zu liefern.
10
Beabsichtigt der Lieferant nach Ablauf der in Ziffer 3.9 genannten Fristen die Lieferung der Ersatzteile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes einzustellen, so ist PreOmics hiervon zu unterrichten und Gelegenheit zu einer letzten Bestellung vor der Einstellung zu geben.
04 Preise, Erfüllungsort, Rechnung, Zahlungsbedingungen
01
Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise. Im Preis enthalten sind insbesondere Kosten für Fracht „frei Haus“, Versicherung, Zölle, Verpackung und Materialprüfungsverfahren. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Ansprüche aufgrund zusätzlicher Lieferungen und/oder Leistungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Beauftragung der zusätzlichen Lieferungen und/oder Leistungen zwischen den Vertragsparteien geltend gemacht werden. Ansonsten sind Nachforderungen über den Gesamtfestpreis hinaus ausgeschlossen.
02
Die Lieferungen haben, soweit in dem Vertrag kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist, am Geschäftssitz von PreOmics zu erfolgen (Bringschuld) und sind vom Lieferanten auf dessen Kosten gegen Transportschäden, falsche Ver- oder Entladung sowie Diebstahl zu versichern.
03
Waren sind so zu verpacken, dass Schäden bei Transport und Ladevorgängen vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Die Rücknahmeverpflichtungen des Lieferanten, auch hinsichtlich der Transport- und Produktverpackung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant versichert, dass sämtliche Verpackungen gesetzesgemäß bei einem entsprechenden Systemanbieter lizenziert und gemeldet sind und die Abgaben dafür vollständig und ordnungsgemäß gezahlt werden.
04
Vergütungen für Vorstellungen, Präsentationen, Verhandlungen und/oder für die Ausarbeitung von Angeboten und Projekten werden nicht geschuldet, sofern dies nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde.
05
Fällige Rechnungen können seitens PreOmics erst dann bearbeitet werden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem UStG entsprechen, und die in der PreOmics-Bestellung ausgewiesene Bestellnummer sowie die mit der Bestellung vereinbarten Angaben und/oder Unterlagen enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.
06
Die Zahlung des Kaufpreises wird, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Warenlieferung, Erhalt einer prüffähigen Rechnung und Eingang aller vertraglich geforderten Unterlagen fällig. Die Zahlung erfolgt unbar auf das Geschäftskonto des Lieferanten. Hierzu hat der Lieferant eine entsprechende Bankverbindung anzugeben. Dies gilt auch für Änderungen der Bankverbindung. Bei vereinbarten Teilleistungen wird die Zahlung erst mit der letzten Lieferung fällig. Dies gilt nicht bei Sukzessivlieferverträgen oder in Fällen der Stornierung einer Teilleistung gemäß Ziffer 3.3 dieser Einkauf-AGB.
07
Soweit der Lieferant Materialproben, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere vertraglich vereinbarte Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung auch den Zugang dieser Unterlagen bei PreOmics voraus.
05 Verzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
01
PreOmics schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
02
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen PreOmics in gesetzlichem Umfang zu. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten gelten nur, soweit diese unstreitig gestellt oder rechtskräftig festgestellt wurden. PreOmics ist berechtigt, Rechnungsbeträge um den Wert zurückgesandter Ware sowie eventueller Aufwendungen und Schadensersatzansprüche zu mindern.
06 Liefertermin, Verzug
01
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin, der von dem Lieferanten vorher sorgfältig zu prüfen ist, ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie vier (4) Wochen ab Vertragsschluss. Als Liefertag gilt der Tag des Wareneingangs bei PreOmics an deren Geschäftssitz.
02
Der Lieferant ist verpflichtet, PreOmics unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
03
Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte von PreOmics – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 6.4 bleiben unberührt.
04
Im Fall des schuldhaften Lieferverzugs des Lieferanten ist PreOmics berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Lieferwerts entsprechend der Schlussrechnung je angefangenen Tag des Verzugs zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwerts (netto) entsprechend der Schlussrechnung. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung beinhaltet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. PreOmics bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
05
Sofern PreOmics in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät, beschränkt sich ein dem Lieferanten zustehender Schadensersatzanspruch auf 0,2% des Lieferwerts (netto) pro vollendeter Woche, maximal 5 %des Lieferwertes (netto), soweit der Verzug nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PreOmics beruht. Sofern PreOmics mit einer Entgeltzahlung in Verzug gerät, steht dem Lieferanten mindestens ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 BGB zu. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
07 Befreiung von der Leistungspflicht, Rücktritt vom Vertrag
01
Höhere Gewalt befreit die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
02
PreOmics ist von der Verpflichtung zur Annahme der bestellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung auf Grund der durch höhere Gewalt eingetretenen Verzögerung für PreOmics unverwendbar geworden ist.
03
PreOmics ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, sofern der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
04
Ein Rücktrittsrecht für PreOmics besteht auch, wenn Einzelvollstreckungsmaßnahmen gegen den Lieferanten durchgeführt werden.
05
PreOmics kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant einem mit Vorbereitung, Abschluss oder Durchführung des Vertrags befassten Mitarbeiter oder Beauftragten von PreOmics oder in dessen Interesse einem Dritten Vorteile gleich welcher Art in Aussicht stellt, verspricht, anbietet oder gewährt.
06
Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
08 Gefahrenübergang, Dokumente
01
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Annahme der Lieferung durch PreOmics an deren Geschäftssitz. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
02
Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die PreOmics-Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, hat PreOmics für Verzögerungen in der Bearbeitung nicht einzustehen.
03
Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Muster u.ä., die dem Lieferanten von PreOmics überlassen werden, bleiben im Eigentum von PreOmics. Der Lieferant hat diese ohne Aufforderung nach der Erfüllung seiner Leistung unverzüglich an PreOmics herauszugeben. Diese Unterlagen dürfen von dem Lieferanten nur zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung gegenüber PreOmics verwendet werden.
09 Gewährleistungsansprüche, Garantien; Rügeobliegenheit
01
Gewährleistungsansprüche von PreOmics bei Sach- und Rechtsmängeln gegenüber dem Lieferanten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung bestimmt sich nach Ziffer 14.
02
Der Lieferant garantiert, dass die Waren und Lieferungen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere die Vorgaben des Verpackungsgesetzes, der RoHS- Richtlinie, des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), der Batterieverordnung und der EU-Chemiekalienverordnung REACH, jeweils in der aktuellsten Fassung, eingehalten und umgesetzt werden. Weiter garantiert der Lieferant, dass etwaig anfallende Urheberrechtsabgaben an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften abgeführt worden sind. Auf die enthaltenen Urheberrechtsabgaben ist in den Rechnungen des Lieferanten gemäß § 54 d UrhG hinzuweisen.
03
Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von PreOmics beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt.
10 Lieferantenregress
01
Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen PreOmics neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. PreOmics ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die PreOmics dem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) von PreOmics wird hierdurch nicht eingeschränkt.
02
Bevor ein von einem Abnehmer von PreOmics geltend gemachter Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) von PreOmics anerkannt oder erfüllt wird, wird der Lieferant benachrichtigt und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme gebeten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von PreOmics tatsächlich gewährte Mangelanspruch als dem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
03
Ansprüche von PreOmics aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch PreOmics oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
11 Haftung, Produzentenhaftung, Rechte Dritter
01
Der Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
02
PreOmics haftet für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PreOmics, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PreOmics sowie bei Schäden, die unter eine von PreOmics gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PreOmics nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch PreOmics oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PreOmics verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
03
Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, PreOmics insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die PreOmics aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten einschließlich der Kosten einer anwaltlichen Vertretung notwendigerweise erwachsen. Gegen diese Risiken hat sich der Lieferant in ausreichendem Umfang verkehrsüblich zu versichern.
04
Der Lieferant garantiert, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte PreOmics von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, PreOmics von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen und diese abzuwehren. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die PreOmics aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Dies beinhaltet auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung. Gegen diese Risiken hat sich der Lieferant in ausreichendem Umfang verkehrsüblich zu versichern.
12 Eigentum, Beistellung, Vermischung
01
Sofern PreOmics Stoffe und Materialien liefert und/oder beistellt, verbleiben diese im Eigentum von PreOmics. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für PreOmics vorgenommen. Werden die Stoffe und Materialien von PreOmics mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt PreOmics das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
02
Wird die von PreOmics bereitgestellte Sache (Stoffe/Materialien) mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt PreOmics das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant PreOmics anteilsmäßig Eigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Allein- oder Miteigentum für PreOmics unentgeltlich.
13 Geheimhaltung
01
Der Lieferant ist zur Geheimhaltung aller von PreOmics erhaltenen Unterlagen und Informationen verpflichtet. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PreOmics offengelegt werden. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf Personendaten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung oder Scheitern des Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit die in den überlassenen Unterlagen enthaltenen Informationen allgemein bekannt geworden sind. Dritte, derer sich der Lieferant zu Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bedient, sind entsprechend zu verpflichten. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten kann PreOmics die sofortige Herausgabe verlangen und Schadensersatz geltend machen.
02
Der Vertragsabschluss ist vertraulich zu behandeln. In Werbematerialien des Lieferanten darf auf den Geschäftsschluss mit PreOmics erst nach deren schriftlicher Zustimmung hingewiesen werden. PreOmics und der Lieferant verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Dritte, derer sich der Lieferant zu Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bedient, sind entsprechend zu verpflichten.
14 Verjährung
01
Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
02
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei (3) Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen PreOmics geltend machen kann.
03
Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten für alle vertraglichen und/oder gesetzlichen Mängelansprüche. Soweit PreOmics wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
15 Rechtswahl, Gerichtsstand
01
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts, des internationalen Einheitsrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen Einkauf-AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung für PreOmics und den Lieferanten verbindlich.
02
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen PreOmics und dem Lieferanten bestehenden Vertragsverhältnis ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Lieferant Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. PreOmics ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Einkauf-AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
16 Schlussbestimmungen
01
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
02
Im Übrigen gelten, sofern diese Einkauf-AGB keine Regelung enthalten, ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PreOmics GmbH (AGB), die jederzeit auf der
Internetseite von PreOmics abgerufen werden können.
03
Sollte eine Bestimmung dieser Einkauf-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
< Gültig ab 25. Juli 2024 >
Code of Conduct for PreOmics' Suppliers
At PreOmics, we value integrity, respect and trust. Ethical conduct, equal opportunity and compliance are at the heart of our business. The words "Innovation with Integrity" are a call to each of us to strive for excellence in every aspect of doing business. They govern all our work and are the foundation for everything we stand for as a company.
The same standards apply to all of our suppliers and their employees and agents (including subcontractors and sub-suppliers). PreOmics views this Code of Conduct as an important framework within which our suppliers can conduct their business in a legally sound and socially responsible manner and meet the expectations PreOmics has of them.
All PreOmics suppliers, unless they have their own substantially equivalent, written, fully implemented and actively monitored Code of Conduct, are required to comply with this Code of Conduct and to communicate it to all of their employees and to any third parties they may use in the performance of their services for PreOmics.
PreOmics reserves the right to visit supplier facilities to assess compliance with this Code of Conduct and to review all required records, policies and procedures of such suppliers. All suppliers entering into a business relationship with PreOmics agree to these rules. Violations of this Supplier Code of Conduct may result in immediate termination of the supplier relationship with PreOmics.
Business Ethics
Legal conformity/Compliance
PreOmics' suppliers comply with all applicable laws and regulations in all jurisdictions in which they do business, including all laws and regulations regarding labor and employment, health care, medical,export controls, environmental, safety, privacy, and tax and finance.
No corruption or bribery/gifts
PreOmics' suppliers comply with all applicable anti-corruption laws and regulations, including the U.S.Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA"), the U.K. Bribery Act ("UK Bribery Act"), the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD) Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions, and all other applicable national and international anticorruption treaties.
In addition, PreOmics' suppliers will not bribe, pressure or attempt to bribe any PreOmics employee, agent or representative, or offer them kickbacks or any other improper payment or inducement, including improper gifts. Conversely, PreOmics' suppliers will not accept bribes, kickbacks or any other improper payments or inducements, including improper gifts, from any PreOmics employee, agent or representative. Any attempts at such practices must be reported to PreOmics immediately.
PreOmics values professional objectivity in all business relationships. Neither PreOmics' suppliers nor any employees of those suppliers offer gifts, gratuities or other favors to PreOmics' employees before entering into or while seeking business relationships with PreOmics. If a PreOmics' supplier pays for entertainment for PreOmics' employees, it must ensure that the entertainment in question is reasonable, not regular, of modest value, and is solely for the purpose of conducting or discussing legitimate business matters. In addition, care must be taken to ensure that the procedure is in compliance with tax law.
Good standing and permits
PreOmics' suppliers must be in good standing and have an impeccable reputation. There shall be no pending criminal or similar administrative proceedings relating to improper business conduct against PreOmics' suppliers or their directors, shareholders or ultimate beneficiaries. PreOmics' suppliers must have all necessary permits and licenses required to perform supplier activities for PreOmics.
Transparent ownership and control structure/no tax havens
All information regarding their ownership and control structure and their ultimate beneficiaries, if any, that PreOmics' suppliers provide to PreOmics or any public registry must be complete and accurate.
Open and fair competition
PreOmics does not enter into business relationships with suppliers who work with their competitors to restrict competition or trade in activities such as the following:
• Agreement to fix or maintain prices
• Breakdowns of markets, territories or customers
• Discuss boycott agreements at the expense of third parties
PreOmics' suppliers do not discuss any of the above topics with competitors, even in a casual manner. PreOmics' suppliers shall endeavor to deal honestly, ethically and fairly with their respective suppliers, customers, competitors and employees. Statements regarding their products and services shall not be inaccurate, misleading, deceptive or fraudulent.
Lobbying
PreOmics' suppliers shall refrain from any action that directly or indirectly violates, or causes PreOmics to violate, any applicable law, regulation, rule or policy governing lobbying, or standards for dealing with payments to governments, government employees, related persons or persons acting in a business capacity.
Export sanctions/terrorism
PreOmics' suppliers must comply with all applicable export control laws, economic sanctions and trade embargoes applicable to other countries, political organizations or certain foreign persons or organizations.
Suppliers shall not directly or indirectly engage in or support any terrorist activity. Neither the Suppliers nor any of their affiliates nor any officers or directors of the Suppliers or any of their affiliates shall be on lists of terrorists or terrorist organizations, among others:
• the Specially Designated Nationals List of the U.S. Treasury Department
• the Terrorist Exclusion List of the U.S. Department of State
• to the European Union list for the implementation of Article 2(3) of Regulation (EC) No 2580/2001 on specific restrictive measures directed against certain persons and entities with a view to combating terrorism
Suppliers shall provide PreOmics, upon request, with all documents and information reasonably required by PreOmics to ensure compliance with export control laws.
Payments and accounts/Anti-money laundering
Outgoing and incoming payments of PreOmics' suppliers shall be made exclusively in their own name and using their own bank accounts. The bank and payment accounts shall, without exception, be maintained with credit institutions or payment providers in the country where the registered office of the respective supplier of PreOmics is located. PreOmics' suppliers comply with all organizational,reporting and transparency rules required by tax law and anti-money laundering laws and regulations.
Conflicts of interest
Any supplier to PreOmics who becomes aware of a conflict of interest must immediately disclose it to PreOmics. A conflict of interest exists when the private interests of a PreOmics' employee or supplier unreasonably interfere or appear to interfere with the interests of PreOmics.
Confidentiality
Suppliers are expected to comply with all applicable laws and regulations pertaining to data privacy and the use and disclosure of PreOmics' proprietary, confidential and personal information.
Confidential information includes, without limitation:
• Trade secrets, intellectual property, security and other Company practices or processes, policies, procedures and expertise
• Reports from internal and external reviews (audits)
• The non-public passages from investigative reports and other reports, as well as informationsubmitted to regulatory authorities
• Software, data processing programs, databases and storage media
• Lists of customers or suppliers, telephone directories and lists of other contact information, and other information about customers
• Customer presentations
• Information about employees of customers or suppliers, including personal data
• Information on costs, prices or finances
• Employee directories, lists, telephone numbers or other information about employees
• Information on employee compensation and health, personnel files
• Business, strategic or marketing plans and corresponding studies
• Information published exclusively on the intranet pages of PreOmics
• Any information that cannot be readily obtained from public sources
• Information that the parties exchange as confidential
Social media
Suppliers may not use any social media (e.g., Facebook, Twitter, YouTube, mobile app stores, blogs, internet chat rooms, internet forums, social networking sites, and business networks) to discuss business matters involving PreOmics without PreOmics' prior written consent.
In addition, Suppliers shall not circulate, post or distribute (on the Internet or otherwise) any photographs or video recordings taken on PreOmics' premises or at any business-related events without PreOmics' prior written consent.
Business relationships of suppliers with third parties
PreOmics expects and requires that PreOmics' suppliers take reasonable steps to ensure, or exercise reasonable care to ensure, that their own suppliers adhere to equally stringent compliance rules. No PreOmics' supplier shall engage, directly or indirectly, in any activity prohibited under this Code of Conduct by soliciting a third party to engage in the prohibited activity on its behalf or by failing to take appropriate disciplinary action against a third party who has engaged in activity prohibited under this Code of Conduct.
Data protection and information security
Personal information about PreOmics' employees, consultants or suppliers must never be disclosed to anyone outside PreOmics, except as permitted by law and for the proper conduct of our business, or as required by legal process or with appropriate legal authorization. PreOmics' suppliers take all reasonable steps to ensure that their systems have appropriate information security controls andsafeguards in place to minimize the risk of data breaches.
PreOmics' suppliers must ensure that personal data is collected, processed and used exclusively for the authorized purposes agreed with PreOmics. In addition, personal data must be stored securely and may only be transferred in compliance with appropriate information security measures. PreOmics' suppliers shall make their use of such data transparent to data subjects and shall ensure that the rights of such data subjects to information, objection, blocking and deletion are respected. PreOmics' suppliers comply with all applicable laws and regulations regarding the storage and use of personal data of employees and third parties - for example, customers and business partners - in order toprotect the privacy rights of all parties involved.
Working conditions
PreOmics' suppliers must commit to upholding the human rights of their employees and treat them with dignity and respect as understood by the international community. This applies to all employees, including temporary employees, migrants, students, contractors, directly employed persons and all other types of employees.
No forced, involuntary or child labor
PreOmics' suppliers do not use forced or involuntary labor and comply with all applicable labor laws and relevant legal rules and regulations, including, among others, all laws prohibiting the procurement, facilitation or other use of involuntary labor. "Involuntary labor" in this context means the following:
• Work or services which the person concerned has not voluntarily offered to provide
• Work performance by the person concerned under threat of punishment or retaliation
• Labor services of prisoners
• Labor services obtained by withholding official papers or travel documents of the personconcerned
• Work services under which the persons concerned have to pay more for accommodation and transport than they can afford to pay
• Labor services from the payment of which debt repayments or fees are withheld by recruiting companies
PreOmics' suppliers do not use child or youth labor as defined in the International Labor Organization (ILO) Conventions No. 138 on the Minimum Age for Admission to Employment and No. 182 on the Prohibition and Immediate Action for the Elimination of the Worst Forms of Child Labor.
The work must not conflict with any compulsory school attendance that may be in effect.
Fair treatment/no discrimination
PreOmics' employees comply with all applicable labor and employment laws and treat their coworkers with dignity and respect. PreOmics' suppliers do not threaten employees or subject them to rough or inhumane treatment. This includes, but is not limited to, sexual harassment, sexual abuse, physical punishment, threats of violence, mental or psychological coercion, and verbal abuse.
PreOmics' suppliers do not discriminate against individuals on the basis of race, religion, age, country of origin or ethnic origin, sexual orientation, gender, gender identity, marital status, political affiliation or disability in their hiring and employment practices.
Wages, salaries, benefits and working hours
PreOmics' suppliers must pay their employees at least the applicable statutory minimum wages andprovide all additional benefits required by law. Suppliers must not make any deductions from theiremployees' wages for disciplinary reasons, unless permitted by law. PreOmics' suppliers must pay theiremployees on time and clearly communicate to them the basis on which such payment is made.
PreOmics' suppliers must comply with all applicable laws and regulations regarding the working hoursof their employees.
Any overtime must be voluntary and compensated in accordance with the law.
Freedom of association
Suppliers must respect the right of their workers to freedom of association, collective bargaining and peaceful assembly in accordance with applicable laws.
Health and safety
PreOmics' suppliers recognize that a safe and healthy work environment not only results in a minimum of work-related injuries and illnesses, but also improves the quality of products and services, consistency of production, and employee retention and morale. Suppliers also recognize that continuous input from workers, as well as their education and training, are essential factors in identifying and resolving health and safety issues in the workplace.
Suppliers shall provide a safe and healthy workplace for their employees in compliance with applicable laws and regulations. This legal compliance relates to the following areas:
• Safety in the workplace
• Emergency preparation
• Adequate fire detection and protection equipment
• Building ventilation
• Escape routes
• Emergency medical resources
• Occupational accidents and work-related illnesses
• Industrial hygiene
• Machine safeguarding
• Sanitation, food, and lodging (if applicable)
Environmental protection
PreOmics' suppliers recognize that responsible stewardship of the environment is essential to producing world-class products.
Negative impacts of production activities on the community, the environment, and natural resources shall be minimized and the health and safety of the public and the environment shall be protected.
The regulations of the Code of Conduct are based on recognized management systems such as ISO 14001 and the European Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), which can be used as useful sources of further information.
Compliance with environmental regulations
PreOmics' suppliers will comply with all applicable environmental, health and safety laws and all legal requirements and regulations.
This includes the following elements:
• Pollution prevention and resource saving
• Environmental permits and reports
• Hazardous goods and substances (CLP/GHS, REACH, RoHS, WEEE, etc.)
• Wastewater, chemicals and waste management
• Air pollutants and greenhouse gas emissions: Use of environmentally friendly refrigerants (low GWP value), where applicable
• Reduction of energy consumption and CO2 emissions, as far as possible
If a supplier identifies a material violation of environmental laws, PreOmics shall be notified as soon as possible.
Management of the code
Responsibility in the supply chain
PreOmics is committed to responsible supplier behavior. PreOmics' suppliers take all necessary and reasonable steps to ensure that all reports to PreOmics comply with applicable laws and regulations.
This also applies to any information requested by PreOmics.
If a supplier recognizes that it is using "conflict materials" or "conflict minerals" (3TGs) under the "US Dodd-Frank Act" (and/or EU Conflict Minerals Regulation 2017/821), it must inform PreOmics accordingly.
Accounting
PreOmics' suppliers must have proper and accurate accounting records that comply with the laws and professional requirements of the jurisdictions in which they operate. Accounting records shall not be intentionally inaccurate or misleading in any respect.
Records
PreOmics' suppliers must maintain the necessary records to enable you to demonstrate compliance with this Code of Conduct. PreOmics shall be given reasonable access to the relevant documents upon request during normal business hours.
Reporting obligation
PreOmics requires all suppliers to investigate any suspected violations of this Code. Any violation must be reported to PreOmics immediately. PreOmics has a strict company policy to protect against retaliation when reports are made in good faith. PreOmics expects suppliers to have compliance monitoring mechanisms in place and to enable their employees to report suspected violations safelyand without fear of reprisal.
Anonymous reporting is possible (to the extent anonymity is permitted under applicable law). PreOmics does not tolerate retaliation of any kind against individuals who report wrongdoing in good faith. PreOmics reserves the right to report violations of law to the appropriate authorities.
PreOmics reserves the right to amend this Code at any time for any reason.
< Valid from July 25, 2024 >
Verhaltenskodex für Lieferanten von PreOmics
Bei PreOmics schätzen wir Integrität, Respekt und Vertrauen. Ethisches Verhalten, Chancengleichheit und Compliance sind das Herz unseres Unternehmens. Die Worte „Innovation mit Integrität“ sind eine Aufforderung an jeden von uns, in jeder Hinsicht Exzellenz im geschäftlichen Handeln anzustreben. Sie bestimmen unsere gesamte Arbeit und sind die Grundlage für alles, wofür wir als Unternehmen stehen.
Die gleichen Standards gelten auch für alle unsere Lieferanten sowie deren Mitarbeitende und Beauftragte (einschließlich Unterlieferanten und Subunternehmer). PreOmics sieht den vorliegenden Verhaltenskodex als wichtigen Rahmen an, in dem unsere Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit rechtlich einwandfrei und sozial verantwortungsbewusst ausüben und die Erwartungen erfüllen können, die PreOmics an sie stellt.
Alle Lieferanten von PreOmics sind – sofern sie nicht über einen eigenen, im Wesentlichen gleichwertigen, schriftlichen, vollständig umgesetzten und aktiv überwachten Verhaltenskodex verfügen – verpflichtet, den vorliegenden Verhaltenskodex einzuhalten und ihn an alle ihre Mitarbeitenden sowie an alle Dritten weiterzugeben, die sie in Erbringung ihrer Leistungen für PreOmics gegebenenfalls in Anspruch nehmen.
PreOmics behält sich das Recht vor, Einrichtungen von Lieferanten zu besuchen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes zu bewerten und alle erforderlichen Aufzeichnungen, Richtlinien und Vorgehensweisen der betreffenden Lieferanten zu prüfen. Alle Lieferanten, die in eine Geschäftsbeziehung mit PreOmics eintreten, stimmen diesen Regeln zu. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex für Lieferanten kann zur sofortigen Kündigung des Lieferantenverhältnisses mit PreOmics führen.
Geschäftsethik
Rechtskonformität / Compliance
Die Lieferanten von PreOmics halten alle geltenden Gesetze und Bestimmungen in allen Gerichtsbarkeiten ein, an denen sie geschäftlich tätig sind, einschließlich aller Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Arbeits- und Anstellungsverhältnissen, Gesundheitsvorsorge, medizinischer Aspekte, Exportkontrollen, Umweltschutz, Sicherheit, Datenschutz sowie Steuern und Finanzen.
Keine Korruption oder Bestechung / Geschenke
Die Lieferanten von PreOmics halten alle geltenden Antikorruptionsgesetze und -bestimmungen ein, einschließlich des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“), des britischen Antikorruptionsgesetz („UK Bribery Act“), des Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)und aller anderen geltenden nationalen und internationalen Antikorruptionsvereinbarungen.
Darüber hinaus unterlassen es die Lieferanten von PreOmics, jegliche Mitarbeitenden, Vertreter oder Beauftragten von PreOmics zu bestechen, sie unter Druck zu setzen oder ihnen Schmiergelder (Kick-Back-Zahlungen) oder andere unangemessene Bezahlungen oder Anreize, einschließlich unangemessener Geschenke, anzubieten oder dies zu versuchen. Umgekehrt nehmen die Lieferanten von PreOmics von keinerlei Mitarbeitenden, Vertretern oder Beauftragten von PreOmics Bestechungsgelder, Schmiergelder oder jegliche andere unangemessene Bezahlungen oder Anreize, einschließlich unangemessener Geschenke, an. Jegliche Versuche derartiger Vorgehensweisen sind PreOmics unverzüglich zu melden.
PreOmics schätzt in allen Geschäftsbeziehungen professionelle Objektivität. Weder die Lieferanten von PreOmics noch jegliche Mitarbeitende dieser Lieferanten bieten Mitarbeitenden von PreOmics Geschenke, Zuwendungen oder andere Gefälligkeiten an, bevor sie in Geschäftsbeziehungen mit PreOmics eintreten oder während sie diese anstreben. Bezahlt ein Lieferant von PreOmics Bewirtungsleistungen für Mitarbeitende von PreOmics, muss er sicherstellen, dass die betreffenden Bewirtungsleistungen angemessen, nicht regelmäßig und von bescheidenem Wert sind und ausschließlich dem Zweck dienen, berechtigte geschäftliche Angelegenheiten abzuwickeln oder zu besprechen. Außerdem ist auf eine steuerrechtlich einwandfreie Vorgehensweise zu achten.
Gutes Ansehen und Genehmigungen
Lieferanten von PreOmics müssen gutes Ansehen und eine einwandfreie Reputation genießen. Weder gegen die Lieferanten von PreOmics noch gegen deren Direktoren, Anteilseigner oder Endbegünstigte dürfen strafrechtliche oder vergleichbare verwaltungsrechtliche Verfahren in Zusammenhang mit unzulässigem Geschäftsgebaren anhängig sein. Die Lieferanten von PreOmics müssen alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen besitzen, die sie für ihre Lieferantentätigkeit für PreOmics benötigen.
Transparente Eigentümer- und Kontrollstruktur / keine Steueroasen
Alle Informationen hinsichtlich ihrer Eigentümer- und Kontrollstruktur sowie ihrer Endbegünstigten,soweit vorhanden, die Lieferanten von PreOmics an PreOmics oder jegliche öffentliche Register weitergeben, müssen vollständig und zutreffend sein.
Offener und fairer Wettbewerb
PreOmics tritt in keine Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten ein, die mit ihren Wettbewerbern zusammenarbeiten, um den Wettbewerb oder Handel mit Aktivitäten wie den folgenden einzuschränken:
• Einigung zur Festlegung oder Aufrechterhaltung von Preisen
• Aufteilungen von Märkten, Gebieten oder Kunden
• Besprechen von Boykottvereinbarungen zulasten Dritter
Die Lieferanten von PreOmics besprechen keines der genannten Themen mit Wettbewerbern, auch nicht auf noch so beiläufige Weise.
Die Lieferanten von PreOmics bemühen sich, mit ihren jeweiligen Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern und Mitarbeitenden ehrlich, ethisch einwandfrei und fair umzugehen. Aussagen hinsichtlich ihrer Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht unzutreffend, irreführend, täuschendoder betrügerisch sein.
Lobbyarbeit
Die Lieferanten von PreOmics unterlassen alle Handlungen, mit denen sie unmittelbar oder mittelbar geltende Gesetze, Bestimmungen, Regeln oder Bestimmungen für die Lobbyarbeit sowie Standards für den Umgang mit Zahlungen an Regierungen, Regierungsangestellte, nahestehende Personen oder in geschäftlicher Funktion handelnde Personen verletzen, oder die dazu führen, dass PreOmics diese verletzt.
Exportsanktionen / Terrorismus
Die Lieferanten von PreOmics müssen alle geltenden Exportkontrollgesetze, Wirtschaftssanktionen und Handelsembargos einhalten, die für andere Länder, politische Organisationen oder bestimmte ausländische Personen oder Organisationen gelten.
Die Lieferanten dürfen sich weder direkt noch indirekt an jeglichen terroristischen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen. Weder die Lieferanten noch jegliche ihrer Tochtergesellschaften noch leitende Angestellte oder Direktoren der Lieferanten oder von deren Tochtergesellschaften dürfen auf Listen von Terroristen oder terroristischen Organisationen aufgeführt sein, unter anderem:
• der „Specially Designated Nationals List“ des US-Finanzministeriums
• der „Terrorist Exclusion List“ des US-Außenministeriums
• der Liste der Europäischen Union zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Die Lieferanten stellen PreOmics auf Anfrage alle Dokumente und Informationen zur Verfügung, die PreOmics angemessener Weise benötigt, um die Einhaltung der Exportkontrollgesetze zu gewährleisten.
Zahlungen und Konten / Geldwäschereibekämpfung
Ausgehende und eingehende Zahlungen der Lieferanten von PreOmics erfolgen ausschließlich auf deren eigenen Namen und unter Verwendung von deren eigenen Bankkonten. Die Bank- und Zahlungskonten werden ausnahmslos bei Kreditinstituten oder Zahlungsanbietern in dem Landgeführt, in dem sich der Firmensitz des jeweiligen Lieferanten von PreOmics befindet. Die Lieferanten von PreOmics halten alle organisatorischen, Berichts- und Transparenzregeln ein, die das Steuerrecht und die Gesetze und Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung vorschreiben.
Interessenkonflikte
Jeder Lieferant von PreOmics, der Kenntnis von einem Interessenkonflikt erhält, muss diesen umgehend PreOmics mitteilen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die privaten Interessen eines Mitarbeitenden oder Lieferanten von PreOmics die Interessen von PreOmics auf unangemessene Weise beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheinen.
Vertraulichkeit
Von den Lieferanten wird die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Bestimmungen erwartet, die den Datenschutz sowie die Verwendung und Offenlegung der firmeneigenen, vertraulichen und personenbezogenen Daten von PreOmics betreffen.
Zu den vertraulichen Informationen zählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
• Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum, die Sicherheit betreffende und andere Praktiken oder Prozesse des Unternehmens, Richtlinien, Vorgehensweisen und Fachwissen
• Berichte aus internen und externen Prüfungen (Audits)
• Die nichtöffentlichen Passagen aus Untersuchungsberichten und anderen Berichten sowie Informationen, die an Regulierungsbehörden übermittelt werden
• Software, Datenverarbeitungsprogramme, Datenbanken und Speichermedien
• Kunden- oder Lieferantenlisten, Telefonverzeichnisse und Listen mit sonstigen Kontaktdaten sowie andere Informationen über Kunden
• Kundenpräsentationen
• Informationen über Mitarbeitende von Kunden oder Lieferanten, einschließlich personenbezogener Daten
• Angaben zu Kosten, Preisen oder Finanzen
• Mitarbeiterverzeichnisse, Listen, Telefonnummern oder andere Angaben über Mitarbeitende 4 von 7 CMB-FB-0017.001
• Angaben zur Vergütung und Gesundheit von Mitarbeitenden, Personalakten
• Geschäfts-, Strategie- oder Marketingpläne und entsprechende Studien
• Informationen, die ausschliesslich auf den Intranetseiten von PreOmics veröffentlicht werden
• Jegliche Informationen, die nicht ohne Weiteres aus öffentlichen Quellen bezogen werden können
• Informationen, die die Parteien als vertraulich austauschen
Soziale Medien
Die Lieferanten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PreOmics auf keinerlei soziale Medien zurückgreifen (z. B. Facebook, Twitter, YouTube, mobile App-Stores, Blogs, Internet-Chatrooms, Internetforen, Social-Networking-Sites und geschäftliche Netzwerke), um geschäftliche Angelegenheiten zu besprechen, die PreOmics betreffen.
Außerdem dürfen die Lieferanten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PreOmics keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen in Umlauf bringen, einstellen oder weitergeben (im Internet oder anderweitig), die auf dem Gelände von PreOmics oder auf jeglichen mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Veranstaltungen angefertigt wurden.
Geschäftsbeziehungen der Lieferanten mit Dritten
PreOmics erwartet und verlangt, dass die Lieferanten von PreOmics mit angemessenen Maßnahmen gewährleisten oder mit ausreichender Sorgfalt darauf achten, dass ihre eigenen Lieferanten gleichermaßen strenge Compliance-Regeln einhalten. Kein Lieferant von PreOmics darf sich unmittelbar oder mittelbar an einer im Rahmen dieses Verhaltenskodexes verbotenen Aktivität beteiligen, indem er einen Dritten zur Durchführung der verbotenen Aktivität in seinem Auftrag anhält oder indem er es versäumt, einen Dritten angemessen disziplinarisch zu belangen, der laut diesem Verhaltenskodex verbotene Aktivitäten unternommen hat.
Datenschutz und Informationssicherheit
Personenbezogene Daten über Mitarbeitende, Berater oder Lieferanten von PreOmics dürfen niemals Personen außerhalb von PreOmics gegenüber offengelegt werden, sofern dies nicht per Gesetz und für die ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäfte zulässig oder im Rahmen juristischer Verfahren oder mit angemessener juristischer Legitimierung erforderlich ist. Die Lieferanten von PreOmics ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme über geeignete Informationssicherheitskontrollen und Schutzmechanismen verfügen, mit denen sich das Risiko von Datenschutz-Verstößen minimieren lässt.
Die Lieferanten von PreOmics müssen gewährleisten, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die mit PreOmics vereinbarten berechtigten Zwecke erhoben, verarbeitet und verwendet werden. Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten sicher gespeichert werden und dürfen nur unter Beachtung entsprechender Informationssicherheitsmaßnahmen übermittelt werden. Die Lieferanten von PreOmics machen ihre Verwendung derartiger Daten gegenüber den betroffenen Personen transparent und müssen sicherstellen, dass die Rechte dieser Personen auf Auskunft, Widerspruch, Sperre und Löschung gewahrt werden. Die Lieferanten von PreOmics halten alle geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden und Dritten – beispielsweise von Kunden und Geschäftspartnern – ein, um die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen.
Arbeitsbedingungen
Die Lieferanten von PreOmics müssen sich verpflichten, die Menschenrechte ihrer Beschäftigten zu wahren und sie mit Würde und Achtung entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft zu behandeln. Dies betrifft alle Beschäftigten, auch vorübergehend Beschäftigte, Migranten, Studenten, Auftragnehmer, direkt beschäftigte Personen und alle übrigen Arten von Beschäftigten.
Keine Zwangs-, unfreiwillige oder Kinderarbeit
Die Lieferanten von PreOmics greifen nicht auf Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit zurück und halten alle geltenden Arbeitsgesetze sowie die betreffenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen ein, einschließlich unter anderem aller Gesetze, die die Beschaffung, Ermöglichung oder sonstige Nutzung unfreiwilliger Arbeit verbieten. Unter „unfreiwilliger Arbeit“ ist in diesem Zusammenhang Folgendes zu verstehen:
• Arbeits- oder Dienstleistungen, deren Erbringung die betreffende Person nicht freiwillig angeboten hat
• Arbeitsleistungen, die die betreffende Person unter Androhung von Bestrafung oder Vergeltungsmaßnahmen erbringt
• Arbeitsleistungen von Strafgefangenen
• Arbeitsleistungen, die durch Zurückbehalten amtlicher Papiere oder Reisedokumente der betreffenden Person erwirkt werden
• Arbeitsleistungen, in deren Rahmen die betreffenden Personen mehr für Unterbringung und Transport bezahlen müssen, als sie aufbringen können
• Arbeitsleistungen, von deren Bezahlung Schuldrückzahlungen oder Gebühren von Rekrutierungsunternehmen einbehalten werden
Die Lieferanten von PreOmics greifen nicht auf Kinder- oder Jugendarbeit gemäß den Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zurück.
Die Arbeit darf nicht mit einer gegebenenfalls bestehenden Schulpflicht kollidieren.
Faire Behandlung / keine Diskriminierung
Die Mitarbeitenden von PreOmics halten alle geltenden Arbeits- und Beschäftigungsgesetze ein und behandeln ihre Mitarbeitenden mit Würde und Achtung. Die Lieferanten von PreOmics bedrohen keine Beschäftigten und setzen sie keiner groben oder unmenschlichen Behandlung aus. Hierzugehören unter anderem sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, Androhung von Gewalt, seelischer oder psychischer Zwang sowie Beschimpfungen.
Die Lieferanten von PreOmics diskriminieren im Rahmen ihrer Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken keine Personen aufgrund von Rasse, Religion, Alter, Herkunftsland oder ethnischer Abstammung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Familienstand,politischer Zugehörigkeit oder Behinderung.
Löhne, Gehälter, Zusatzleistungen und Arbeitszeiten
Die Lieferanten von PreOmics müssen ihren Beschäftigten mindestens die jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlöhne bezahlen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzleistungen erbringen. Die Lieferanten dürfen von den Löhnen ihrer Mitarbeitenden keine disziplinarisch bedingten Abzüge vornehmen, sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist. Die Lieferanten von PreOmics müssen ihre Beschäftigten pünktlich bezahlen und ihnen klar mitteilen, auf welcher Grundlage diese Bezahlung erfolgt. Die Lieferanten von PreOmics müssen alle geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden einhalten.
Jegliche Überstunden müssen freiwillig sein und gesetzeskonform vergütet werden.
Vereinigungsfreiheit
Die Lieferanten müssen das Recht ihrer Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und friedliche Versammlungen entsprechend den geltenden Gesetzen respektieren.
Gesundheit und Sicherheit
Die Lieferanten von PreOmics erkennen an, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld nicht nur zu einem Minimum an arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten führt, sondern auch die Qualität der Produkte und Dienstleistungen, die Konsistenz der Produktion sowie die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen und deren Moral verbessert. Die Lieferanten erkennen außerdem an, dass kontinuierliche Beiträge seitens der Beschäftigten sowie ihre Weiterbildung und Schulung wesentliche Faktoren für das Erkennen und Lösen von Gesundheits- und Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz sind.
Die Lieferanten stellen ihren Mitarbeitenden einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen zur Verfügung. Diese Gesetzeskonformität betrifft folgende Bereiche:
• Sicherheit am Arbeitsplatz
• Vorbereitung auf Notfälle
• Angemessene Branderkennungs- und Brandschutzeinrichtungen
• Gebäudebelüftung
• Fluchtwege
• Medizinische Notfallressourcen
• Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen
• Arbeitshygiene
• Absicherung von Maschinen
• Sanitäre Einrichtungen, Ernährung und Unterbringung (falls zutreffend)
Umweltschutz
Die Lieferanten von Bruker erkennen an, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt unerlässlich ist, um Produkte auf Weltklasseniveau herzustellen. Negative Auswirkungen der Produktionstätigkeit auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen sind zu minimieren und die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit sowie die Umwelt sind zu schützen.
Die Regelungen des Verhaltenskodexes stützen sich auf anerkannte Managementsysteme wie ISO 14001 und das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die als nützliche Quellen weiterer Informationen herangezogen werden können.
Einhaltung der Umweltvorschriften
Die Lieferanten von PreOmics halten sich an alle geltenden Umweltschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und an alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dies umfasst folgende Elemente:
• Vermeidung von Verschmutzung und Ressourceneinsparung
• Umweltgenehmigungen und -berichte
• Gefahrgüter und -stoffe (CLP/GHS, REACH, RoHS, WEEE usw.)
• Abwasser-, Chemikalien- und Abfallmanagement
• Luftschadstoffe und Treibhausgasemissionen: Verwendung umweltfreundlicher Kältemittel (niedriger GWP-Wert), soweit zutreffend
• Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, soweit möglich
Erkennt ein Lieferant einen wesentlichen Verstoß gegen Umweltgesetze, ist PreOmics schnellstmöglich zu unterrichten.
Verwaltung des Kodexes
Verantwortung in der Lieferkette
PreOmics setzt auf verantwortungsbewusstes Verhalten der Lieferanten. Die Lieferanten von PreOmics ergreifen alle erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Berichte an PreOmics den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechen. Dies gilt auch für jegliche durch PreOmics angeforderten Informationen.Erkennt ein Lieferant, dass er „Konfliktmaterialien“ oder „Konfliktmineralien“ (3TGs) gemäß „US Dodd-Frank Act“ (und/oder EU-Konfliktmineralien-Verordnung 2017/821) verwendet, muss er PreOmics entsprechend informieren.
Buchführung
Die Lieferanten von PreOmics müssen über eine ordnungsgemäße und zutreffende Buchführung verfügen, die den Gesetzen und berufsständischen Anforderungen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten entsprechen, in denen sie tätig sind. Buchführungsunterlagen dürfen in keinerlei Hinsicht absichtlich unzutreffend oder irreführend sein.
Aufzeichnungen
Die Lieferanten von PreOmics müssen die erforderlichen Aufzeichnungen führen, mit denen Sie die Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodexes nachweisen können. PreOmics erhält während der üblichen Geschäftszeiten auf Wunsch angemessenen Zugang zu den betreffenden Dokumenten.
Meldepflicht
PreOmics verlangt von allen Lieferanten die Untersuchung jeglicher mutmaßlicher Verstösse gegen diesen Kodex. Jeder Verstoß ist PreOmics umgehend zu melden. PreOmics verfolgt eine strikte Firmenpolitik zum Schutz vor Repressalien, wenn Meldungen in gutem Glauben abgegeben werden.PreOmics erwartet, dass die Lieferanten Mechanismen für die Compliance-Überwachung besitzen und dass sie ihren Mitarbeitenden ermöglichen, mutmaßliche Verstöße sicher und ohne Angst vor Repressalien zu melden.
Anonyme Meldungen sind möglich (soweit Anonymität nach geltendem Recht zulässig ist). PreOmics toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Missstände melden. PreOmics behält sich das Recht vor, die zuständigen Behörden über Gesetzesverstöße zu unterrichten.
PreOmics behält sich das Recht vor, diesen Kodex jederzeit aus beliebigem Grund zu ändern.
< Gültig ab 25. Juli 2024 >